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KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen

Als Teil der Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung hat die KfW im Auftrag der Bundesregierung bis Ende 2010 ein Sonderprogramm eingeführt.

Dieses Förderprogramm beinhaltet drei Varianten für

  • Großunternehmen, die keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben
  • Projektfinanzierungen
  • mittelständische Unternehmen

Die letztgenannte Form der Förderung für mittelständische Unternehmen stellen wir Ihnen hier in den Grundzügen vor:

Wer wird gefördert

  • Freiberufller
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Jahresgruppenumsatz der verbundenen Unternehmen darf 500 Millionen Euro in der Regel nicht überschreiten.
  • Banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaften sind ungeachtet ihrer Größe in den Betriebsmittelvarianten antragsberechtigt.

Es werden Unternehmen gefördert, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive
Zukunftsaussichten haben. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 01.07.2008.

Was wird finanziert?

  • Investitionen in Deutschland, für die eine mittel- oder langfristige Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Betriebsmittel einschließlich Warenlager und sonstigem Liquiditätsbedarf, zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen. Leasinggesellschaften können Betriebsmittel zur Finanzierung von Leasingneugeschäft beantragen. Anschlussfinanzierungen sind ausgeschlossen.

Höchstbeträge

  • bei Investitionen: Kredit bis maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bei Betriebsmitteln: Kredit bis maximal 30 % (Standard) oder 50 % (flexibel) der letzten Bilanzsumme bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen des letzten Jahresumsatzes

Haftungsfreistellung für die durchleitende Hausbank

  • Voraussetzung: Es muss mindestens ein Jahresabschluss/eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegen.
  • Investitionen: Optional bietet die KfW eine Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut von 90 % oder 50 % für die gesamte Kreditlaufzeit an.
  • Betriebsmittel: 60 % Haftungsfreistellung

Laufzeiten

  • Investitionskredite: bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr; Investitionen mit bis zu 3 Jahren Laufzeit können auch in einer Summe zurückgezahlt werden (endfällig).
  • langlebige Investitionen (Bauvorhaben, Schiffe): Kredit bis max. 20 Jahre, bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahren
  • Betriebsmittel: Kredit bis maximal 5 Jahre mit 1 tilgungsfreien Anlaufjahr, in der Variante "flexibel" mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren; Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren können auch in einer Summe zurückgezahlt werden (endfällig).
  • Die Mindestkreditlaufzeit beträgt in der Regel ein Jahr.

Zinsen, Zinsbindung und Tilgung

  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. In diesem Programm werden risikogerechte Zinssätze angeboten.
  • Zinsbindung 3, 5 oder 8 Jahre
  • Kredite bis einschließlich 10 Mio. Euro und Kredite mit Haftungsfreistellung unabhängig von der Größe: Festzinssatz für die gesamte Zinsbindungsfrist
  • Kredite ohne Haftungsfreistellung über 10 Mio. Euro: Zinssatz kann während der Zinsbindungsfrist in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung unter Umständen gesenkt werden.
  • Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen vierteljährlich
  • Die vorzeitige Tilgung des Gesamtbetrags oder von Teilbeträgen ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, in der Betriebsmittelvariante "flexibel" sogar kostenfrei möglich.

Sicherheiten

  • bankübliche Sicherheiten
  • Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen.
  • Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen nicht möglich.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der WGZ BANK  gerne zur Verfügung.



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