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Euro-Lastschrift

Mit der europäischen Lastschrift wird erstmals auch für grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge ein Zahlungsinstrument geschaffen. Dieses neue Lastschriftverfahren wird voraussichtlich ab Ende 2009 flächendeckend zur Verfügung stehen. Abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern kann das Verfahren gegebenenfalls schon früher für bestimmte Zielländer genutzt werden.

Das neue Euro-Lastschriftverfahren übernimmt wesentliche Merkmale des in Deutschland stark genutzten Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens. Besondere Bedeutung hat ein so genanntes Mandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Lastschrift.

Des Weiteren wird über das Abbuchungsdatum ein präzises Fälligkeitsdatum (D = Due Day) für eine Lastschrift festgelegt. Dabei genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen Vermerk auf einer Rechnung anzukündigen. Eine Überprüfung der internen Abläufe vor Umstellung auf die SEPA-Lastschrift ist daher zu empfehlen.

Zusätzlich benötigt der Zahlungsempfänger ein SEPA-konformes Kennzeichen (CI = Creditor Identifier), anhand dessen er eindeutig identifizierbar ist und das jeder Lastschrift mitgegeben werden muss. Diese Kennzeichen werden über die Deutsche Bundesbank vergeben. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung!

Auf einen Blick
  • Neue Euro-Lastschrift flächendeckend ab Ende 2010
  • Wesentliche Merkmale des deutschen Einzugsermächtigungsverfahrens übernommen
  • Neu: Mandat, festes Fälligkeitsdatum und Gläubiger-Identifikationsnummer


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